Corona-Regelungen ab 21.05.2021

Hallo Sportsfreund*innen,

laut Mitteilung des Landkreises Gifhorn, entfallen ab kommenden Freitag die Einschränkungen der so genannten „Bundesnotbremse“ da der Inzidenzwert erfreulicherweise an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 lag. Damit gelten dann gelockerte Regelungen im Rahmen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Somit könnt Ihr ab Freitag, den 21.05.2021 unter den nachfolgenden Bedingungen Sport treiben (bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100), wobei zwischen der Sportausübung in geschlossenen Räumen und im Freien zu unterscheiden ist.

-> In geschlossenen Räumen: Sport mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (altersunabhängig also Erwachsene und Kinder, mit Kontakt und ohne) mit Testpflicht für die betreuenden Personen

-> Im Freien:

-> Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern zuzüglich Betreuer (mit Kontakt und ohne - also auch Mannschaftssport allerdings keine Spiele gegen andere Mannschaften) mit Testpflicht für die volljährigen Sportler und die Betreuer

 -> Erwachsene mit Negativtest kontaktlos mit Einhaltung eines Abstands von jeweils 2 Metern oder zur Verfügung stehender Fläche von 10 Quadratmetern je Person. Kontaktsport ist für Erwachsene auch im Freien nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts erlaubt. Auch hier besteht eine Testpflicht für die Betreuer

-> Testungen: Die verlangten Tests müssen innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung durchgeführt worden sein. Erlaubt sind hier PCR-Tests, Schnelltests und Selbsttests. Dabei wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis zur Vorlage beim Betreuer/Trainer benötigt. Ohne den, darf nicht am Sportbetrieb teilgenommen werden! Hier empfehlen wir, die Möglichkeit eines kostenlosen Schnelltest im Testzentrum in Ehra in Anspruch zu nehmen. Auch eine Bescheinigung eines beim Arbeitgeber durchgeführten Tests ist möglich. Vorstandsseitig haben wir entschieden, dass ein Selbsttest nur vor Ort beim Betreuer/Trainer durchgeführt werden kann - dieser ist dann von der zu testenden Person selbst mitzubringen. Dies erscheint uns nicht praktikabel, da der Betreuer/Trainer dann eine Bescheinigung ausstellen muss (Vor-/Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Name und Hersteller des Tests, Testdatum, Testuhrzeit, Namen der beaufsichtigenden Person, Testart und Testergebnis) - die Entscheidung hierüber überlassen wir dem Betreuer/Trainer.

-> Vollständig geimpfte (zwei Wochen nach zweiter Impfung) und genesene werden bei allen Regelungen nicht berücksichtigt - jedoch ist auch hier ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

-> Benötigtes Trainingsmaterial nur von 1 Person aus geschlossenen Räumen entnehmen und verstauen

-> Gemeinschaftsräume (Duschen, Umkleidekabinen etc.) bleiben geschlossen und dürfen nicht genutzt werden

-> Dokumentation Trainingsteilnehmer und Testergebnisse sowie Aufbewahrung 14 Tage zur Nachverfolgbarkeit

-> Einhaltung der bekannten Hygieneregeln

-> Terminkoordination Sportplatznutzung über Gina.zinn@web.de

Falls es wieder neue Regelungen gibt (Inzidenz unter 35 oder über 100) werden wir Euch wieder zeitnah informieren.

Wir hoffen, dass Ihr trotz dieser Einschränkungen wieder motiviert an den Start geht - es ist ganz viel Licht am Ende des Tunnels;)

 

Sportliche Grüße im Namen des gesamten TuS-Vorstandes!


2021-05-25

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