Weitere Lockerungen treten heute in Kraft

Hallo Sportsfreund*innen,

erfreuliche Nachrichten: Laut Mitteilung des Landkreises Gifhorn, gelten ab morgen die Corona-Regelungen der Stufe 2 (Inzidenz 35-50) der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung, da der Inzidenzwert in unserem Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 lag.

Danach könnt Ihr ab Donnerstag, den 03.06.2021 unter den nachfolgenden Bedingungen Sport treiben, wobei es faktisch keine Unterscheidung mehr zwischen In- und Outdoor sowie zwischen Erwachsenen und Kindern gibt:

-> Kontaktsport bis max. 30 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genesene)

-> Kontaktfrei unbegrenzte Gruppengröße bei Gewährleistung Mindestabstand 2 Meter oder 10m² Platz pro Person

-> In allen Fällen gilt jedoch nach wie vor eine Testpflicht für alle Betreuer und Erwachsene Teilnehmer

-> Testungen: Die verlangten Tests müssen innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung durchgeführt worden sein. Erlaubt sind hier PCR-Tests, Schnelltests und Selbsttests. Dabei wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis zur Vorlage beim Betreuer/Trainer benötigt. Ohne den, darf nicht am Sportbetrieb teilgenommen werden! Hier empfehlen wir, die Möglichkeit eines kostenlosen Schnelltest im Testzentrum in Ehra in Anspruch zu nehmen. Auch eine Bescheinigung eines beim Arbeitgeber durchgeführten Tests ist möglich. Vorstandsseitig haben wir entschieden, dass ein Selbsttest nur vor Ort beim Betreuer/Trainer durchgeführt werden kann - dieser ist dann von der zu testenden Person selbst mitzubringen. Dies erscheint uns nicht praktikabel, da der Betreuer/Trainer dann eine Bescheinigung ausstellen muss (Vor-/Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Name und Hersteller des Tests, Testdatum, Testuhrzeit, Namen der beaufsichtigenden Person, Testart und Testergebnis) - die Entscheidung hierüber überlassen wir dem Betreuer/Trainer.

-> Vollständig geimpfte (zwei Wochen nach zweiter Impfung) und genesene werden bei allen Regelungen nicht berücksichtigt - jedoch ist auch hier ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

-> Benötigtes Trainingsmaterial nur von 1 Person aus geschlossenen Räumen entnehmen und verstauen

-> Gemeinschaftsräume (Duschen, Umkleidekabinen etc.) bleiben geschlossen und dürfen nicht genutzt werden

-> Dokumentation Trainingsteilnehmer und Testergebnisse sowie Aufbewahrung 14 Tage zur Nachverfolgbarkeit

-> Einhaltung der bekannten Hygieneregeln

-> Terminkoordination Sportplatznutzung über Gina.zinn@web.de

Falls die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 bleibt greift die so genannte Stufe 1. Hier sind dann nur noch die Hygieneregeln einzuhalten und wir können wieder nahezu voll durchstarten. In diesem Fall gibt es wieder eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises. Wir halten Euch wie gewohnt auf dem Laufenden.

Zu Eurer Information erhalten Ihr angefügt eine grafische Darstellung der neuen Regelungen der Stufe 2 (Inzidenz 35-50) und der Stufe 1 (Inzidenz unter 35).

Bitte informiert wieder alle Eure Spartenmitglieder und Jugendbetreuer, die nicht im Verteiler sind.

Sportliche Grüße im Namen des gesamten TuS-Vorstandes!

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Stufe 2

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Stufe 1


2021-06-03

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